Eydelstedt und der Bultmann-Hof

Eydelstedt ist eine kleine Landgemeinde südöstlich von Barnstorf in der Nähe von Diepholz. Der Ort ist Teil des Kirchspiels Barnstorf, das etwa seit 890 bis zur Reformation zum Patronat des Klosters Corvey gehörte. In dessen Güterregistern aus dem 12. und 13. Jahrhundert wird Eydelstedt unter unterschiedlichen Bezeichnungen (Eilunstedi, Eylestede, Eylstedt etc.) mit aufgeführt.

Die St. Veit-Kirche in Barnstorf ist die älteste Kirche im Kirchenkreis Diepholz und die einzige in rein romanischem Stil. 

In ihr wurden über mehrere Jahrhunderte Bultmanns getauft und getraut. 

Fotos: Fritz Bultmann, März 2004

In Eydelstedt hat es meiner Kenntnis nach wohl nur eine Hofstelle mit dem Namen Bultmann gegeben. Im Landschatzregister von 1562 der Grafschaft Diepholz taucht ein Borchert in den Bülten auf (Meyerholz, Bd. 1, S.99). Die Bezeichnung in den Blüten ist  - wie auf der Seite Name dargestellt - eine Vorform von Bultmann. 1570 ist im Lagerbuch Eydelstedt ein Tepe in den Bülten nachweisbar. Er wird als freier Brinksitzer bezeichnet. Brinksitzer sind um 1500, als die wachsende Bevölkerung in Norddeutschland neue Hofstellen erzwang, in den Kreis der bäuerlichen Betriebe getreten. Diese lagen außerhalb der geschlossenen Dörfer in Einzellage (auf dem Brink). Freier Brinksitzer zu sein bedeutete, von den lästigen, unentgeltlich zu leistenden Hand- und Spanndiensten befreit zu sein. Freie Brinksitzer waren aber eine Ausnahme. Auch die nachfolgenden Generationen auf dem Bultmann-Hof scheinen leibfrei gewesen zu sein (Hartmann, S. 119).

Im Viehschatzregister von 1617 der Grafschaft Diepholz ist bei Heinrich in den Bülten der Viehbestand registriert: drei Pferde, zehn Beister, zwei Schweine, sechs Immen und 49 Schafe im Wert von 6 Thalern und 16 Groschen (Hartmann, S. 115).

Im Lagerbuch der Vogtei Barnstorf von 1696/97 gibt es eine Hofbeschreibung des "Brinkstetters" Rolf Bultmann. Demnach waren damals folgende Gebäude vorhanden: Wohnhaus, Backhaus, Scheune, Schafstall und Schuppen. Dazu gehörte Garten- und Ackerland, zehntfrei, in einer Größe von ein Malter- und zehn Scheffelsaat. Das sind umgerechnet 2,98 Hektar. Hinzu kommt eine Wiese im Wetscher Bruch mit einem Ertrag von vier Fudern Heu. Darüber hinaus - so heißt es im Lagerbuch - treibe der Bauer das Vieh auf den Bergenbrink (Flurname für Bruchwiesen) im Bereich der Bannauschen Mark und die Pferde auf den Dannau. Die genannte Größenangabe beruht allerdings auf einer Schätzung des Hofbesitzers, die vermutlich wegen der davon abhängenden Abgaben- und Steuerlast bewusst niedrig ausgefallen sein wird. Die im Jahr 1710 erfolgte Landvermessung ergab jedenfalls für den Hof von Rolf Bultmann eine Fläche von 5,61 Hektar (Hartmann, S. 119 f.)

In einer Erhebungsliste aus dem Jahr 1819, die zehn Jahre später ergänzt wurde, lassen sich weitere Angaben über den Hof Bultmann (Stelle Nr. 39) finden. Demnach bestand das Anwesen aus einem Wohnhaus, einem Häuslingshaus, einem Stall, einer Scheune und einem Backhaus. Dazu gehörten an Ländereien: 6,04 ha Acker, 4,3 ha Wiesen, 7,86 ha Forsten und eine Wiese in Lehmbruch über 1,05 ha, also insgesamt 19,25 Hektar (Hartmann, S. 127). In einem Zeitraum von einem Jahrhundert hat sich der Grundbesitz, der zu dem Hof gehörte, mehr als verdreifacht.

Der Ertrag aus den Bodenflächen kann aber nicht sehr ergiebig gewesen sein, denn die Qualität war nur mäßig. Sandige Heideflächen überwogen in der Vogtei. Die topographischen Gegebenheiten setzten allen Absichten der Obrigkeit, die Bevölkerung zu befördern, deutliche Grenzen. Der Umfang des Ackerbaus war von der Größe des Viehbestands abhängig, da er ohne jährliche Düngung der sandigen Böden mit dem Mist nicht mit Ertrag bewirtschaftet werden klonnte. Der Viehbestand war aber gering, da es allgemein an Weiden und Futter mangelte. Für die Winterfütterung des Viehs stand nur Stroh aus der kleinen Ackerfläche zur Verfügung, denn die Heuernte wurde für die Fütterung der Pferde im Winter vorgehalten. Mit dem Halten von Schafen sah es dagegen wegen der ausgedehnten Heideflächen besser aus (Hartmann, S. 117).


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